family@gebb
Beruf und Familie mit gutem Gewissen in Einklang zu bringen, ist nicht immer einfach. Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren sind selten und vielerorts fehlen Kindertagespflegepersonen. Auch ist das Angebot zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unübersichtlich und reich an Regelungen. Eine individuelle Lösung braucht Zeit und Fachkompetenz.
Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der g.e.b.b. sind dies tägliche Herausforderungen, bei deren Erfüllung das Unternehmen unterstützen möchte. Ziel ist es, dass der berufliche Einsatz besser mit der Familie vereinbart werden kann.
Das Programm "family@gebb" bietet u. a. eine neue Sonderurlaubsregelung, einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten sowie einen Beratungs- und Vermittlungsservice.
Mit der pme Familienservice GmbH hat die g.e.b.b. einen starken Partner gefunden, der bei der Organisation von Kinderbetreuung und pflegebedürftigen Angehörigen unterstützt, berät und passende Angebote vermittelt.
Unterstützung im Alltag
Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten
Die g.e.b.b. bezuschusst für Kinder bis 6 Jahren die Betreuungskosten - inklusive Unterkunft und Verpflegung.
Die "Beauftragte Familie & Beruf"
Neben der Personalabteilung steht die "Beauftragte Familie & Beruf" für erste Informationen zur Verfügung. Alle Gesprächsinhalte werden höchst vertraulich behandelt.
Information, Beratung und Vermittlung durch den pme Familienservice
Sowohl zum Thema Kinderbetreuung als auch Pflege von Angehörigen (Eldercare) bietet der pme Familienservice ein Informationsportal und bundesweit eine persönliche Beratung an. Die Kosten für Beratungs- und Vermittlungsdienste werden von der g.e.b.b. übernommen. Bei der Au-pair-Vermittlung fällt ein Eigenanteil an.
Einrichtungen zur Kinderbetreuung
Der pme Familienservice betreibt in Köln, Bonn und Düsseldorf Betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren. Je nach Verfügbarkeit stehen hier Plätze exklusiv zur Verfügung.
Unterstützung in Ausnahmesituationen
Kinder im Büro
In Notfällen kann das Kind mit zur Arbeit genommen werden. Dies ist entweder am Arbeitsplatz oder in einem der Besprechungsräume möglich. Die Anwesenheit des Kindes sollte vorab mit der/ dem Vorgesetzten abgestimmt werden. Das Kind muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und über eine eigene Unfallversicherung verfügen.
Erweiterung der Sonderurlaubsregel für die Pflege von Angehörigen
Pro Jahr stehen bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaubs bei Erkrankung der mit im Haushalt lebenden Ehegatten, Lebenspartner/ -innen, Kinder, Geschwister oder Eltern zur Verfügung. Als Nachweis dient eine ärztliche Bescheinigung, die die Pflegenotwendigkeit der/ des Erkrankten durch die/ den g.e.b.b.-Mitarbeiter/ -in bestätigt.
Kinderbetreuung in Notfällen
In Notfällen bietet der pme Familienservice bundesweit "Back-up"-Einrichtungen an. Hier werden Kinder bis 12 Jahre an 365 Tagen im Jahr betreut. Die g.e.b.b. übernimmt die Kosten für eine Notfallbetreuung von bis zu 5 Tagen Dauer pro Jahr und Kind.
Hotline außerhalb der Arbeitszeiten
Unter einer Sonderrufnummer steht eine Notbetreuungshotline auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten zur Verfügung.
Ferienbetreuung
Für Kinder bis 14 Jahre bietet der pme Familienservice preisgünstige Ferienprogramme an.