Unterhaltung und Freizeit

Die g.e.b.b hat den Auftrag, die derzeitigen Leistungen im Bereich Unterhaltung und Freizeit für die Soldatinnen und Soldaten hinsichtlich des bestehenden Angebots zu untersuchen. Die Weiterentwicklung des derzeitigen Angebots ist auch unter Berücksichtigung der Angebote des Marktes vorzunehmen.

Ansprechpartner

Ralf Döring

Ralf Döring

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02203-9128-278

Die im Soldatengesetz verankerten Pflichten der Soldatinnen und Soldaten sowie die damit verbundenen Einschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte stellen an diese Personengruppe andere Anforderungen als an Angehörige anderer Berufsgruppen. Daraus resultieren besondere Belastungen für die persönliche Lebensführung der Soldatinnen und Soldaten sowie ihrer Angehörigen.

Aus § 31 des Soldatengesetzes (Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn) leitet sich der Anspruch auf Betreuung ab, darunter fällt auch die Freizeitgestaltung der Soldatinnen und Soldaten. Ein auf die Bedürfnisse meist junger Frauen und Männer abgestimmtes, zeitgemäßes Freizeit- und Unterhaltungsangebot soll den Dienst attraktiver machen, die Motivation der Soldatinnen und Soldaten steigern und sollte letztendlich auch zu einer effektiveren Nachwuchsgewinnung führen sowie den inneren Zusammenhalt der Truppe stärken.

Angebote transparent machen

Im Servicefeld Unterhaltung und Freizeit gilt es, zunächst die derzeitigen Angebote transparent zu machen und hinsichtlich ihrer Attraktivität und Aktualität zu bewerten. Hierbei sollen die Soldatinnen und Soldaten aktiv eingebunden werden, um zukünftig Interessen und Neigungen der Zielgruppe bei der Freizeitgestaltung zielorientiert umsetzen zu können.

Die Erhöhung der Attraktivität des Dienstes vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist zentrales Handlungsfeld. Dabei sollen im Rahmen der "Betreuung der Soldatinnen und Soldaten in der Freizeit" sowohl dienstliche Betreuungsangebote innerhalb der Liegenschaften der Bundeswehr als auch Betreuungsangebote ziviler Anbieter in den Fokus der Betrachtung rücken.

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