Personalbetreuung
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist eine wesentliche Führungsaufgabe, die die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und die Attraktivität des militärischen Dienstes erhöht. Ausdruck findet dieses Ziel in der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 zur "Inneren Führung".
Geschäftsfeldleiterin
"Betreuung ist das Angebot des Dienstherrn zur Gestaltung der Freizeit der Soldatinnen und Soldaten. Betreuungsmaßnahmen sind für die Erholung, aber auch für die Motivation der Soldatinnen und Soldaten bedeutsam. Betreuung trägt zum inneren Zusammenhalt der Truppe bei.
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist eine wesentliche Führungsaufgabe. Angemessene Rücksichtnahme auf familiäre und partnerschaftliche Belange der Soldatinnen und Soldaten bei der Umsetzung dienstlicher Erfordernisse ist eine dienstliche Pflicht aller Vorgesetzten und der Personalführung."
(Quelle: ZDv 10/1 Innere Führung. Ziff. 662 und 665)
Nicht nur zahlreiche Auslandseinsätze und häufige Versetzungen verändern das Familienleben von Soldatinnen und Soldaten, hinzu kommen gesellschaftliche Entwicklungen, die den privaten Bereich beeinflussen und sich auf das Konsum- und Freizeitverhalten auswirken.
Mit Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie und Dienst reagiert die Bundeswehr auf die Anliegen von Eltern und investiert in die Zukunft. Sie verbessert die Motivation für den Dienst in der Bundeswehr und wird den Anforderungen an einen modernen Arbeitgeber gerecht.


