Expo Real 2007
Vom 8. bis zum 10. Oktober fand in diesem Jahr die Expo Real in München statt - Europas größte Immobilienmesse und damit internationales Expertentreffen. Wieder mittendrin: Der Geschäftsbereich Immobilien der g.e.b.b.

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- Soldatische Unterstützung
Die Planung und der Betrieb von Bundeswehrflächen, vor allem aber die Entwicklung und Vermarktung von nicht mehr betriebsnotwendigen Liegenschaften der Streitkräfte erfordern viel Geschick, Fachwissen und Kreativität - Eigenschaften, die in einem Geländefahrt-Simulator am Stand der g.e.b.b. unter Beweis gestellt werden konnten. Ebenfalls deutlich wurde hier die wichtige Rolle der Beratung: Allen Gästen, die sich "festgefahren" hatten, stand ein Kraftfahrausbildungs-Feldwebel der Bundeswehr zur Seite, um ihnen wieder auf festen Grund zu helfen.

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- Infopunkt g.e.b.b.-Stand
Die Herausforderungen in realen Prozessen standen dann auch im Mittelpunkt einer öffentlichen Veranstaltung am g.e.b.b.-Stand, die von Dr. Klaus Büttner, Bereichsleiter Immobilien und Mitglied der Geschäftsleitung, moderiert wurde. Diskutiert wurden vor allem die Konsequenzen eines Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, wonach Immobilienveräußerungen durch die Öffentliche Hand neuen Grundlagen hinsichtlich der Anwendung des Vergaberechtes unterliegen. Um die Bedeutung dieses Urteils näher zu erläutern, konnte Dr. Büttner als Rechtsexperten Dr. Friedrich Ludwig Hausmann, Rechtsanwalt in der Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Deringer, sowie als "Praxismann" Bernd Streitberger, Stadtplanungsdezernent der Stadt Köln, am Stand der g.e.b.b. begrüßen.

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- Experten-Runde(v.l.): B. Streitberger, F.L. Hausmann, K. Büttner
Denn seit Juni 2007 gilt: Eine Europaweite Ausschreibung ist immer dann erforderlich, wenn öffentlicher Grundstückseigentümer und Kommune bei der Vermarktung einer Liegenschaft zusammen arbeiten und der Abschluss beispielsweise eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor in engem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Grundstückskauf stehen. So hatte es das Oberlandesgericht Düsseldorf am 13. Juni 2007 in einem Beschluss festgestellt, der sich auf die Vermarktung des Flugplatzes Ahlhorn durch die g.e.b.b. bezog. Der Spruch des Gerichts hat aber über Ahlhorn hinaus bundesweite Konsequenzen und betrifft keinesfalls nur die g.e.b.b. als Vermarkter von Bundeswehrliegenschaften, sondern er bindet sämtliche öffentliche Grundstückseigentümer (Bund, Länder und Kommunen) und deren Vermarktungseinheiten.
Das OLG Düsseldorf hatte unter Bezugnahme auf die neuere Europäische Rechtsprechung vom Januar 2007 die bisherige nationale Rechtssprechung und Praxis als nicht mehr haltbar erklärt und den Definitionsbereich des öffentlichen Auftrages und damit des Vergaberechts deutlich ausgeweitet. Das bedeutet für alle Marktteilnehmer eine neue Situation, eine Überprüfung aller aktuellen Vermarktungsprozesse ist notwendig. Mit einem deutlich erhöhten zeitlichen und formalen Aufwand muss gerechnet werden. Dieser Aufwand wird sich aller Voraussicht nach gerade für arbeitsplatzschaffende Konversionen in strukturschwachen Regionen kontraproduktiv auswirken.