Rechnungshofbericht bringt g.e.b.b. in falsches Licht
Einsparerfolge ignoriert - Vorwürfe teilweise überholt. Stellungnahme der g.e.b.b. zu den Medienberichten über einen Bericht des Bundesrechungshofes (BRH).
Der BRH hat zu Beginn des Jahres 2003 die Tätigkeit der g.e.b.b. im Zeitraum von 2000 bis 2002 untersucht. Der Blick richtete sich auf die Startphase der g.e.b.b., in der zunächst einmal eine Gesellschaft aufgebaut und in Reformkonzepte investiert werden musste. Der jetzt vorliegende Bericht, auf den sich die Berichterstattung der Medien bezieht, hat also wenig Bezug zur aktuellen wirtschaftlichen Leistung und Tätigkeit der g.e.b.b.
Die g.e.b.b. ist - auch heute noch - ein Unternehmen mit Pionier-Charakter: Innerhalb kürzester Zeit hat sie Privatisierungen nicht nur geplant und strukturiert, sondern auch tatsächlich umgesetzt. Dabei betrat und betritt sie immer wieder politisches und juristisches Neuland. Es ist expliziter Auftrag der g.e.b.b., Grenzen auszuloten um ein optimales Ergebnis für den Bundeshaushalt zu erzielen. Hierbei können durchaus Fehler passieren, insbesondere in der Startphase. Viele der vom Rechnungshof kritisierten Punkte sind längst abgestellt, z.B. der anfangs mit 70% des Gesamtbudgets außerordentliche hohe Anteil externer Beratungskosten, der inzwischen auf unter 30% abgesenkt wurde.
Grundsätzlich ist in Bezug auf den Einsatz externer Berater festzuhalten: Das Konzept der g.e.b.b. als schlanke Organisation sieht gerade nicht den langwierigen und schwerfälligen Aufbau eines großen Apparates vor. Vielmehr soll die g.e.b.b. für genau definierte Fragestellungen die jeweils besten Köpfe über einen begrenzten Zeitraum einsetzen. Dies schließt den Einsatz externer Berater ausdrücklich ein.
Positive Leistungsbilanz - Modernisierungsansatz greift
Die g.e.b.b. leistet entgegen der Behauptung des Rechnungshofes sehr wohl einen positiven Beitrag zum Bundeshaushalt: Bereits im Jahr 2002, dem zweiten Jahr nach Gründung ist die Bilanz positiv, d.h. die Einsparungen übersteigen alle bis dahin aufgelaufenen Kosten. Die vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der g.e.b.b. gemeinsam erzielten Wirtschaftlichkeitseffekte werden in der "Leistungsbilanz der Modernisierungs-Geschäftsfelder und -projekte von g.e.b.b. und BMVg" dokumentiert. In ihr werden die betriebswirtschaftlich ermittelten Aufwandssenkungen den Kosten der g.e.b.b. einschließlich der Mehrkosten der Modernisierung gegenüber gestellt. Diese Leistungsbilanz weist - nach Abzug aller Kosten - bis 2003 mehr als 300 Millionen Euro an Einsparungen aus.
Die heutige Geschäftsführung hat bereits lange vor der Prüfung durch den Rechnungshof die Problematik, die sich bei Verträgen mit Pensionsempfängern aus beamtenrechtlichem Versorgungsrecht und dem Anrechnungsprinzip des Soldatenversorgungsgesetztes ergeben können, erkannt. Obwohl bei interner Prüfung fraglicher Verträge kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt wurde, hat die Geschäftsführung unverzüglich reagiert und entsprechende Verträge abgewickelt, um schon dem bloßen Anschein vorzubeugen.
Das Konzept der g.e.b.b. als Berater und unternehmerischer Arm des Verteidigungsministeriums ist politisch gewollt und wird in dieser Form gestützt. Es zeigt sich, dass der vom BMVg mit der g.e.b.b. verfolgte Modernisierungsansatz greift und dass er wichtige Beiträge zu mehr Wirtschaftlichkeit und damit zur Entlastung des Verteidigungshaushaltes leistet.
Zitat des Tages
Frage: Ist das Beharrungsvermögen der Apparate,
sich gegen jede Veränderung zu wehren, groß?
"In der Regel haben Behörden nicht die Kapazitäten,
sich mit diesen Fragen zu befassen. Und machen wir uns
nichts vor. Die Behördenmitarbeiter, die einen Umbau
initiieren sollen, sind in der Regel befangen.
Sie haben eigene Interessen und werden von ihren
Kollegen beeinflusst. Außerdem heißt es oft:
Das haben wir schon immer so gemacht,
warum sollen wir es nun ändern? Jemand von außen geht da unbefangener ran."
Prof. Dr. Dieter Engels, Präsident des Bundesrechnungshofes,
im "General-Anzeiger" vom 16. Februar 2004.